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                                                                                                                                                                                                           Gesetze und Verordnungen

 

Auch auf die Beton Fertiggarage und den Carport hat das Bauamt ein Auge

Garage

Des deutschen liebstes Stück ist bekanntlich sein Auto. Und da viele Autobesitzer ihren Wagen nicht im Freien stehen lassen wollen, sind Garagen und andere Unterstellmöglichkeiten gefragt. Carports bieten den idealen Schutz für das eigene Fahrzeug. Aber auch bei einer Beton Fertiggarage ist ein Auto sicher untergestellt. Doch es gibt bestimmte Bauvorschriften bei der Montage von Carports und Fertiggaragen, die sich je nach Bundesland unterscheiden.

Grundsätzlich wird eine gültige Baugenehmigung benötigt. Dabei sind Kopien der Flurkarte, Lageplan, Bauzeichnung und eine Baubeschreibung zum Antrag beizulegen. Das Formular darf selbst ausgefüllt werden und man kann sie sich über das Internet ausdrucken oder beim jeweiligen Amt abholen.

Auch das Nachbarschaftsrecht muss eingehalten werden, bevor man ein Carport aufstellen darf. So muss ein Carport oder eine Beton Fertiggarage, die eine Wandhöhe von bis zu 3 Meter besitzt, insgesamt drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück vorweisen. Trotz dessen sollte auch mit einer Baugenehmigung die Montage eines Carports auf dem eigenen Grundstück mit dem mit dem danebenliegenden Hauseigentümer abgesprochen werden, das trägt zu einer guten Nachbarschaft bei.

Besonders wichtig ist in jedem Fall der Bebauungsplan, der in der Regel die Zulässigkeit von Stellplätzen, Carports und Garagen regelt. Dieser bestimmt den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand, die zulässige Dachneigung und die Anzahl. Denn bei der Anbringung eines Carports muss die DIN Norm eingehalten werden. Selten werden Eigenkonstruktion vom Bauamt genehmigt.

Wen eine Genehmigung vorliegt kommt der nächste Schritt, die Planung. Diese sollte schon im Vorfeld durchdacht sein. Insbesondere der Standort eines Carports oder einer Beton Fertiggarage. Denn je größer das Carport, um so wahrscheinlicher braucht man eine Baugenehmigung. Gleiches gilt, wenn der Unterstellplatz an das Haus gebaut werden möchte. Hierüber kann man sich vorab schon im Internet schlau machen. Denn das aktuelle Baurecht für Carports gibt es auch auf vielen Webseiten zu lesen. Dann kann vor der Montage ein genaues Bild des Möglichen gemacht werden.